Kreative zu arm für die Grundrente – Mitunterzeichnung - Senkung des geforderten Mindesteinkommens
Mitunterzeichnung Appell" Lebensleistung verdient Respekt. " Stimmt.
Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12. 624 EUR) erwirtschaftet worden sein.
Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.
Sehr viele Künstler* innen werden dies absehbar nicht erreichen!
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (! ) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KSK.
D 25946 Nebel • Hamburg •
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