Wenn Sie freier Künstler sind, dann sollten Sie sich sofort die Frage stellen, ob Ihr Finanzamt die verfassungsrechtliche Ermächtigung besitzt, um Ihr Einkommen und Umsätze, die Sie mit und aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielen, zu besteuern. Der Künstler und Filmemacher B. Lenniger hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.( www.verfassungsbeschwerde.info ) Gehen sie zu ihrem Steuerberater und / oder zu ihrem Finanzamt und erheben Sie gegen alle ESt- und USt-bescheide Widerspruch wegen fehlender verfassungsrechtlicher Ermächtigung und berufen sich auf Ihr individuelles Freiheitsrecht aus Art. 5.3.1 Grundgesetz i.V.m. dem Mephisto-Beschluss des BVerfG aus 1971 ( Freiheit der Kunst ) sowie die auch für sie relevante Verfassungsbeschwerde vom 03.11.2005, von der Sie gerne inhaltlich Gebrauch machen dürfen. |